Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für Lehrveranstaltungen im MA-Studium?

Grundsätzlich gilt: Nur wer im Masterstudium inskribiert ist, kann sich für Lehrveranstaltungen des Masterstudiums in PLUSOnline anmelden!

PLUSOnline überprüft bei der Anmeldung zu den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, ob Sie die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Zugangsvoraussetzung für die UE Vertiefung empirischen Forschens: Der positive Abschluss der Modulprüfung (Modul 1).

Zugangsvoraussetzungen zum Modul 6 (Master): Der positive Abschluss der Modulprüfung (Modul 1) sowie KO Schlüsseltexte und VU Statistik MA.

Zugangsvoraussetzungen für Projekte:

Teil 1 und Teil 2 des Projektes (UE Projekt – Teil 1 und UE Projekt – Teil 2) können nach Maßgabe des LV-Angebots bereits im ersten Semester des Masterstudiums besucht werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an einem SE Projekt – Teil 3 ist der positive Abschluss von Teil 1 und 2 desselben Projektes.

Alle anderen Lehrveranstaltungen können und sollen ab dem ersten Semester belegt werden.

Welche Lehrveranstaltungen sollen im Modul Projekt absolviert werden?

Ein Projekt besteht aus drei gleichlautenden, zusammen gehörenden Lehrveran-staltungen, nämlich zwei Übungen (Projekt I und Projekt II) und einem Seminar (Projekt III). Ein Projekt erstreckt sich über zwei oder drei aufeinander folgende Semester. Die LV sind auf 20 Teilnehmer/innen beschränkt. Die Zusammensetzung der Studierenden bleibt während der zwei bis drei Semester des Projektes gleich. Teil 1 des Projektes kann bereits im ersten Semester des Masterstudiums besucht werden.

Eine inhaltliche Beschreibung der einzelnen Projekte und ihrer unterschiedlichen Teile wird in der Studierendeninformation und in PLUSOnline veröffentlicht.

Was sind Gebundene Wahlmodule? Was ist dabei zu beachten?

Im Rahmen des Masterstudiums bietet der Fachbereich Kommunikationswissenschaft zwei Spezialisierungen („Kommunikationswissenschaft: Vergleichende Kommunikations- und Medienforschung“ oder „Digitale Kommunikationskulturen“) an, zwischen denen sich die Studierenden am Beginn des Masterstudiums verpflichtend entscheiden müssen.

Diese Spezialisierungen bestehen aus jeweils drei „Gebundenen Wahlmodulen“ (3A, 4A, 5A oder 3B,4B, 5B) im Umfang von insgesamt je 38 ECTS. Vermittelt werden in den Lehrveranstaltungen der Module 3-5 spezifische fachliche Kenntnisse sowie Kompetenzen in Forschungspraxis und medialer Produktion, die auf die Masterarbeit  vorbereiten. Ein Wechsel zwischen den gebundenen Wahlmodulen ist nicht möglich!

Was sind Freie Wahlfächer und wie lasse ich mir diese für mein KOWI-Studium anrechnen?

Im MA-Studium sind 12 ECTS Freie Wahlfächer zu belegen. Hierzu können Lehrveranstaltungen aus allen Studienrichtungen absolviert werden. Empfohlen wird, Freie Wahlfächer als Studienergänzung (12 ECTS) an der Universität Salzburg zu absolvieren. Freie Wahlfächer, die an der Uni Salzburg absolviert wurden, werden in den Prüfungspass eingetragen und bedürfen der weiteren Anrechnung über PLUSOnline.

Prüfungsleistungen aus dem Bachelorstudium, die noch nicht eingereicht wurden, sind auf Antrag hin ggf. als Freie Wahlfächer im Masterstudium anrechenbar.

Es können auch Prüfungsleistungen, die an anderen inländischen und/oder ausländischen Universitäten bzw. anerkannten postsekundären Bildungsreinrichtungen absolviert wurden, als Freie Wahlfächer angerechnet werden. Dazu muss in PLUSOnline ein „Antrag zur Anrechnung von Prüfungsleistungen“ ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und gemeinsam mit einer Kopie des Leistungsnachweises (Zeugnis, Transcript of Records, u.ä.) im Sekretariat der KoWi oder bei Manuel Gruber abgegeben werden.

Die Abgabe erfolgt entweder persönlich während der Sprechstunde (Dienstag, 15-17 Uhr im Raum U36), im Sekretariat oder als  Scan per E-Mail an studieninfo.kowi@plus.ac.at.

Was ist im Modul Master zu tun?

Im Modul Master wird die Masterarbeit verfasst. Im begleitenden Master-Konversatorium setzen sich die Studierenden mit unterschiedlichen inhaltlichen, theoretischen und methodischen Herangehensweisen auseinander und stellen ihre Arbeit zur Diskussion.

Studierende sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus Vorschlägen der Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen. Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Die Masterarbeit hat einen Umfang von zumindest 120 Seiten (270. 000 Zeichen, inkl. Leerzeichen und Literaturverzeichnis). Sie dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch auf hohem Niveau zu bearbeiten.

Welche Professorinnen und Professoren sind mögliche BetreuerInnen für die Masterarbeit?

Mögliche BetreuerInnen für die Masterarbeit sind in der Liste der Prüfer*Innen mit deren Prüfungsfächern angeführt.

Sobald die Frage der Betreuung entschieden ist, füllen Studierende online eine Betreuungsvereinbarung (PAAV) aus und geben das ausgedruckte Formular im Sekretariat (Frau Hacker) ab.

Wie schließe ich mein Masterstudium ab? Welche Schritte sind am Ende des Studiums nötig?

Das Ende Ihres Diplom- bzw. Masterstudiums steht bevor? Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die noch ausstehenden Prüfungen! Dieses Informationsblatt soll Ihnen helfen, die letzten administrativen Schritte Ihres Studiums schnell und einfach zu erledigen.

Bitte beachten Sie: Um Wartezeiten und Frustrationen zu vermeiden, erledigen Sie die Schritte unbedingt in der hier beschriebenen Reihenfolge. Bitte kontrollieren Sie jeweils, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, sonst kann keine Bearbeitung erfolgen!

1.Einreichung der Diplom-/Masterarbeit

Voraussetzungen:

  • Diplom-/Masterarbeit in PAAV hat Status „bewilligt“
  • Protokollierung der Betreuung (mindestens 1 Termin)

Führen Sie dort nun folgende Eintragungen durch:
o Abstract der Arbeit in Deutsch bzw. Originalsprache
o Abstract in Englisch (jeweils max. 4.000 Zeichen)
o mindestens 3 Schlagwörter
o Wissenschaftszweig (ÖSTAT)

Diplom-/Masterarbeit hochladen (PDF-Format). Die Plagiatsprüfung wird nun durch den Gutachter bzw. durch die Gutachterin durchgeführt. Wenn die Plagiatsüberprüfung negativ ist können Sie die Diplom-/Masterarbeit ausdrucken. Nun können Sie die Diplom-/Masterarbeit einreichen (siehe nächster Punkt).

Einreichung der Arbeit:

Reichen Sie die Diplom-/Masterarbeit im Prüfungsreferat der KGW-Fakultät ein (Uni-Park Nonntal, Raum E.026, Erzabt-Klotz-Straße 1, Gertraud Dander oder Marion Pohn).

Sie benötigen:

  • 3 gebundene Exemplare der Diplom-/Masterarbeit (Bindung: Für die Archivierung in der Bibliothek muss das gedruckte Werk jedenfalls selbststehend sein. Dies bedingt eine feste Bindung (keine Spiralbindung, kein Kunststoff-Cover, sondern ein festes Cover). Eine Softbindung ist allenfalls mit einem festen Karton-Cover möglich. )
  • (Anm.: Einen Vorschlag für die Gestaltung des Titelblattes finden Sie umseitig. Jedenfalls müssen Autor/Autorin, Titel der Arbeit, Name der Betreuerin/des Betreuers und Fachbereich angeführt sein.)
  • bei LehramtskandidatInnen zusätzlich: Zeugnis über die pädagogische Ausbildung bzw. interner Prüfungspass (ausgestellt von der School of Education, Uni-Park Nonntal)

Anm.: Sie können Ihre Arbeit im Printcenter der Universität drucken und binden lassen. Nähere Informationen auf der Homepage https://www.plus.ac.at/printcenter.

Bitte beachten Sie: Nur wenn die oben genannten Einreichungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann die Einreichung der Arbeit akzeptiert werden!

Die Arbeit wird anschließend durch das Prüfungsreferat an den Gutachter/die Gutachterin übermittelt. Die Frist für die Beurteilung beträgt 2 Monate. Das Gutachten wird im PAAV ersichtlich.

2. Anmeldung zur kommissionellen Diplom-/Masterprüfung

Voraussetzungen:

  • Vorliegen des Gutachtens der Diplom-/Masterarbeit
  • Kontrollierter Prüfungspass (2.Studienabschnittes bzw. Masterstudium): Einreichung im Prüfungsreferat. Bitte beachten Sie eine Bearbeitungszeit von 2 – 4 Wochen!

Anmeldung zur Prüfung:
Sobald diese Unterlagen im Prüfungsreferat aufliegen, erhalten Sie per Email das Formular für die Anmeldung zur kommissionellen Diplom-/Masterprüfung. Vereinbaren Sie den Prüfungstermin und senden Sie das ausgefüllte Formular entsprechend der Angaben im Email zurück.

Bitte beachten Sie: Die Prüfung muss 2 Wochen vor dem Termin im Prüfungsreferat angemeldet sein. Es sind keine Ausnahmen möglich!

3. Abschlussdokumente

Nach bestandener Prüfung bemühen wir uns, Ihre Abschlussdokumente (Diplom- bzw. Masterzeugnis und Verleihungsbescheid) so schnell wie möglich fertig zu stellen. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass dies unter Umständen etwas dauern kann (max. 4 Wochen). Sie erhalten ein automatisiertes Email über plusonline, in dem Sie darüber informiert werden, dass Ihr Abschluss eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Unterlagen im Prüfungsreferat abgeholt werden.

Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an der feierlichen Sponsion ist nicht verpflichtend und erfordert eine Anmeldung in der Serviceeinrichtung Studium (Kapitelgasse 4, Email: studium@plus.ac.at).

Die Anmeldung muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Sponsionstermin erfolgen.

Wie ist die kommissionelle Masterprüfung aufgebaut?

Die kommissionelle Masterprüfung selbst besteht aus zwei gleichwertigen Prüfungsteilen, die thematisch von der zuvor geschriebenen Masterarbeit abweichen. Die kommissionelle Prüfung dauert insgesamt 40 Minuten und ist in einem Zeitfenster von 60 Minuten eingebettet. Damit soll auch Zeit für Begrüßung, Mitteilung der Note, allfällige Pausen usw. sein.

Themen und Literatur, die in beiden Teilen der kommissionellen Masterprüfung abgefragt werden, sind so frühzeitig als nur möglich vor dem Prüfungstermin mit den Prüferinnen bzw. Prüfern zu vereinbaren. I.d.R. ist hierzu auch vorab ein Thesenpapier, eine Literaturliste, o.ä. von der Prüfungskandidat*in zu erstellen und bei den Prüfer*innen einzureichen. Zu den genauen Formalitäten erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der/dem jeweiligen Prüfenden.

Was ist der Prüfungspass und warum ist dieser so wichtig?

Im Prüfungspass werden alle bereits absolvierten Prüfungsleistungen (inkl. Note, LV-Leiter und Datum der Zeugnisausstellung) eingetragen. Der Prüfungspass ist entsprechend dem Studienplan strukturiert. Der Prüfungspass dient vor allem dazu, einen Überblick zu bekommen, welche Prüfungsleistungen bzw. welche Bereiche (Module) des Studiums bereits erfolgreich abgeschlossen wurden und welche noch ausständig sind. Deshalb empfiehlt der Fachbereich allen Studierenden ab dem 1. Semester regelmäßig die positiv absolvierten Prüfungsleistungen im Prüfungspass einzutragen und diesen so aktuell zu halten. Daneben ist der ausgefüllte Prüfungspass bei der Anerkennung aller Prüfungsleistungen vor Abschluss des Masterstudiums durch die Studienbereichsleitung des Fachbereichs erforderlich. Der Prüfungspass ist hier downloadbar.

Kann man sich den ausgefüllten Prüfungspass überprüfen lassen?

Die Überprüfung von vollständig ausgefüllten Prüfungspässen durch Fachbereichsmitarbeiter*innen ist nicht möglich! Unklarheiten etwa bei der Zuordnung einzelner LV oder dgl. können in der Studienberatung bei Cedric Keller (cedric.keller@plus.ac.at) besprochen werden.

Was bedeuten die roten „x“ und die grünen Häkchen in meinem PLUSOnline-Studienstatus?

Ob das rote Kreuz oder das grüne Häkchen bei der jeweiligen Prüfungsleistung in der Studienstatusübersicht in PLUSOnline angezeigt wird, gibt Auskunft darüber, ob diese Prüfungsleistung im Studienbaum zugeordnet wurde oder nicht. Bei Freien Wahlfächern bleibt das rote „x“ auch nach Anerkennung der Freien Wahlfächer bestehen.