Ausschreibung von Förderungsstipendien 2026
Ausschreibung von Förderungsstipendien 2026 an der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät
1. Förderungsstipendien dienen zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten von Studierenden ordentlicher Studien an Universitäten. Gefördert werden Diplom- bzw. Masterarbeiten und Dissertationen, die noch nicht abgeschlossen sind.
2. Die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums ist an die Erfüllung folgender Voraussetzungen geknüpft:
a) Die Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG); das aktuelle Studienblatt ist in Kopie vorzulegen.
b) Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung im Sinne des § 4 StudFG.
3. Die Bewerbung muss enthalten:
a) das entsprechende Formblatt. Dieses ist bei folgenden Stellen erhältlich: Fakultätsbüro der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät
b) das aktuelle Studienblatt
c) inhaltliche Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit (Master- und Diplomarbeit, max. 1 Seite) bzw. Disposition (Dissertation). (Wichtig: Die wissenschaftliche Arbeit muss im PAAV (PLUS Abschlussarbeiten-Verwaltung) angemeldet und von dem/der Dekan/Dekanin genehmigt sein!)
d) Zeitplan zur Fertigstellung der Arbeit
e) Kostenaufstellung und Finanzierungsplan (mindestens in der Höhe von 750 €). Die beantragte Fördersumme darf die maximal mögliche Fördersumme von 3.600 € nicht überschreiten. EDV Anschaffungen (z.B. Hardware) und Lebenserhaltungskosten werden nicht gefördert!
f) Vorlage mindestens eines ausführlichen Gutachtens eines/einer in § 94 Abs. 2 UG 2002 genannten Universitätslehrers/Universitätslehrerin zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund seiner/ihrer bisherigen Studienleistungen und der Vorschläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
g) Verpflichtungserklärung des/der Studierenden, dem Dekan bzw. der Dekanin der jeweiligen Fakultät spätestens drei Monate nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums unter Vorlage aller Rechnungen bzw. Belege, Fahrtenbuch etc. vorzulegen.
h) für gleichgestellte Ausländer/innen (mit Ausnahme EU-BürgerInnen) → Siehe Informationsblatt der jeweiligen Fakultät i) Die Bewerbung ist an den Dekan bzw. die Dekanin der jeweiligen Fakultät zu richten (siehe auch Formblatt).
4. Ein Förderungsstipendium darf für ein Studienjahr 750 € nicht unterschreiten und 3.600 € nicht überschreiten.
5. Die AntragstellerInnen werden über die Entscheidung schriftlich in Kenntnis gesetzt.
6. Auf die Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.


